Wie hoch ist meine Einlagensicherung, wenn ich ein Festgeldkonto eröffne? | Festzins.info
Tagesgeld, Festgeld und Festzinssparen sind Geldanlagen mit hoher Sicherheit. Denn diese sind nicht unsicherer als Anlagen auf Sparbüchern oder Girokonten.

Seit dem 01. Januar 2011 gilt in Deutschland eine durch die EU verordnete Einlagensicherung. Diese Grenze liegt bei 100.000 Euro pro Kunde und Bank und wird gesetzlich garantiert.

In Deutschland ist dafür der Bundesverband Deutscher Banken zuständig. Diese Institution entschädigt Anleger im Falle einer Bankenpleite bis zu einer Summe von 100.000 Euro. Alle Banken in Deutschland, die ein Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, sind per Gesetz dazu verpflichtet zum Verband anzugehören. Vorherige Einlagensicherungsgrenze: Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde von der Bundesregierung beschlossen, die gesetzliche Einlagensicherung auf 50.000 € pro Kunde und Bank zu erhöhen (In Kraft getreten am 01.07.2009).

Vor dem 01.07.2009 waren durch eine EU-Vorgabe in Deutschland lediglich 90% der Einlage bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro abgesichert. Ab dem 01.07.2009 wurde dieser sogenannte zehnprozentiger Selbstbehalt abgeschafft. Ab dem 01.01.2011 gilt nun die aktuelle, duch EU-Vorgaben geschaffene Einlagensicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Kunde.

Beträge über 100.000 € und noch weitaus grössere sind bei fast allen Banken in Deutschland zusätzlich abgesicht.
Der so gennante Einlagensicherungsfond der Deutschen Banken sichert im Falle einer Bankenpleite die Einlagen und angefallenen Zinsen der Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank ab.

Das beDeutet, dass selbst kleine Banken mit einem Eigenkapital von nur 10 Millionen Euro (zum Vergleich: die Deutsche Apotheker- und Ärztebank weist für 2005 ein haftendes Eigenkapital von 2,478 Milliarden Euro aus) die Einlagen pro Kunde bis zu einer Höhe von 3 Millionen garantieren. Für die meisten Sparer und Kontoinhaber bedeutet das einen praktisch vollständigen Schutz für Ihre Einlagen.

Ausnahmen stellen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken dar. Diese Banken gehören nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken an. Die Städte und Gemeinden, welche die Banken eingerichtet haben, schützen die Banken vor drohenden Pleiten durch Sanierung und grossen Rücklagen bei den Landesbanken. Dieses Sicherungsnetz ist mehrfach abgesichert und kann Anlegern jegliche Angst vor einer Bankenpleite nehmen.

Die Einlagen von Kunden bei Sparkassen und Volksbanken etc. sind also indirekt in unendlicher Höhe abgesichert.
Es besteht kein Grund Gelder von Sparkonten abzuziehen oder keine neuen Anlagen zu tätigen.
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