Sonderthema
- Die Finanzkrise und das Thema Einlagensicherung
Tagesgeld, Festgeld und Festzinssparen sind Geldanlagen mit hoher Sicherheit. Denn diese sind nicht unsicherer als Anlagen auf Sparbüchern oder Girokonten. Seit dem 01. Juli 2009 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Einlagensicherung. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde von der Bundesregierung beschlossen, die gesetzliche Einlagensicherung auf 50.000 € pro Kunde und Bank zu erhöhen. Die vorherige EU-weit geltende Vorgabe für Einlagensicherung von 90 % der Einlage aber maximal 20.000 € ist somit nicht mehr relevant. Auch wurde mit dem neuen Gesetz der so genannte 10 prozentige Selbstbehalt abgeschafft.
Beträge über 50.000 € und noch weitaus grössere sind bei fast allen Banken in Deutschland zusätzlich abgesicht.
Der so gennante Einlagensicherungsfond der deutschen Banken sichert im Falle einer Bankenpleite die Einlagen und angefallenen Zinsen der Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank ab.
Das bedeutet, dass selbst kleine Banken mit einem Eigenkapital von nur 10 Millionen Euro (zum Vergleich: die Deutsche Apotheker- und Ärztebank weist für 2005 ein haftendes Eigenkapital von 2,478 Milliarden Euro aus) die Einlagen pro Kunde bis zu einer Höhe von 3 Millionen garantieren. Für die meisten Sparer und Kontoinhaber bedeutet das einen praktisch vollständigen Schutz für Ihre Einlagen.
Ausnahmen stellen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken dar. Diese Banken gehören nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Die Städte und Gemeinden, welche die Banken eingerichtet haben, schützen die Banken vor drohenden Pleiten durch Sanierung und grossen Rücklagen bei den Landesbanken. Dieses Sicherungsnetz ist mehrfach abgesichert und kann Anlegern jegliche Angst vor einer Bankenpleite nehmen.
Die Einlagen von Kunden bei Sparkassen und Volksbanken etc. sind also indirekt in unendlicher Höhe abgesichert.
Es besteht kein Grund Gelder von Sparkonten abzuziehen oder keine neuen Anlagen zu tätigen.
Tagesgeld, Festgeld und Festzinssparen sind Geldanlagen mit hoher Sicherheit. Denn diese sind nicht unsicherer als Anlagen auf Sparbüchern oder Girokonten. Seit dem 01. Juli 2009 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Einlagensicherung. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde von der Bundesregierung beschlossen, die gesetzliche Einlagensicherung auf 50.000 € pro Kunde und Bank zu erhöhen. Die vorherige EU-weit geltende Vorgabe für Einlagensicherung von 90 % der Einlage aber maximal 20.000 € ist somit nicht mehr relevant. Auch wurde mit dem neuen Gesetz der so genannte 10 prozentige Selbstbehalt abgeschafft.
Beträge über 50.000 € und noch weitaus grössere sind bei fast allen Banken in Deutschland zusätzlich abgesicht.
Der so gennante Einlagensicherungsfond der deutschen Banken sichert im Falle einer Bankenpleite die Einlagen und angefallenen Zinsen der Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank ab.
Das bedeutet, dass selbst kleine Banken mit einem Eigenkapital von nur 10 Millionen Euro (zum Vergleich: die Deutsche Apotheker- und Ärztebank weist für 2005 ein haftendes Eigenkapital von 2,478 Milliarden Euro aus) die Einlagen pro Kunde bis zu einer Höhe von 3 Millionen garantieren. Für die meisten Sparer und Kontoinhaber bedeutet das einen praktisch vollständigen Schutz für Ihre Einlagen.
Ausnahmen stellen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken dar. Diese Banken gehören nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Die Städte und Gemeinden, welche die Banken eingerichtet haben, schützen die Banken vor drohenden Pleiten durch Sanierung und grossen Rücklagen bei den Landesbanken. Dieses Sicherungsnetz ist mehrfach abgesichert und kann Anlegern jegliche Angst vor einer Bankenpleite nehmen.
Die Einlagen von Kunden bei Sparkassen und Volksbanken etc. sind also indirekt in unendlicher Höhe abgesichert.
Es besteht kein Grund Gelder von Sparkonten abzuziehen oder keine neuen Anlagen zu tätigen.
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